Mehr Evidenz, weniger Esoterik: Grüner Parteitag lehnt Homöopathie-Erstattung ab

Am 28. November 2025 wurde auf dem Bundesparteitag von Bündnis 90 / Die Grünen in Hannover eine Neuausrichtung in Sachen Homöopathie-Erstattung beschlossen. Die Beschlusslage der Bundespartei lautet jetzt, dass homöopathische und anthroposophische Behandlungen künftig nicht mehr über die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) erstattet werden sollen.

Warum dieser Beschluss wichtig ist

Der Beschluss stellt eine klare Absage an Therapien dar, für die es keine belastbaren wissenschaftlichen Nachweise gibt. Es heißt im Antrag wörtlich, die Solidargemeinschaft solle „nicht für Therapien aufkommen, deren Wirksamkeit über den Placeboeffekt hinaus wissenschaftlich nicht belegt ist“. Damit wird deutlich: Gesundheit ist kein Glaubenssystem, sondern eine Frage von Evidenz und Verantwortung. 

Diese Entscheidung ist nicht nur symbolisch bedeutsam – sie kann reale Folgen für das Vertrauen in unsere Gesundheitssysteme haben. Wer über Solidargemeinschaft bezahlt, sollte Anspruch auf wirksame, belegte Behandlungen haben – nicht auf Placebo und Hoffnung.

Die Genese des Beschlusses: Von 2018 bis 2025

Der Weg zu diesem Kurswechsel war kein spontaner Schritt, sondern Ergebnis jahrelanger Vorarbeit. Seit der Gründung des Grünen Netzwerks Evidenzbasierte Politik im Jahr 2018 haben wir uns für das Thema eingesetzt.

Besonderer Dank gebührt hier Dr. Natalie Grams, die mit unermüdlichem Engagement – durch Forschung, Publikationen und öffentliche Aufklärung – entscheidend dazu beigetragen hat, dass die mangelnde Wirksamkeit von Homöopathie breit bekannt wurde und der Weg frei gemacht werden konnte für eine Politik, die evidenzbasierte Medizin stärkt.

Seit 2020 galt ein Beschluss des Bundesvorstands, der vorsah, dass Homöopathie nur noch über Wahltarife und nicht mehr pauschal über die GKV finanziert werden sollte, mit dem Ziel einen innerparteilichen Kompromiss zu finden.

In den letzten Jahren wurde jedoch zunehmend deutlich, dass dieser Kompromiss die strukturellen Probleme nicht löste: Eine Erstattung durch die GKV suggerierte medizinische Wirksamkeit – ein widersprüchliches Signal in Zeiten, in denen evidenzbasierte Medizin wichtiger ist denn je. Mit dem Antrag des Kreisverbands Berlin-Tempelhof/Schöneberg von Cedrik Schamberger und Nina Freund und einer überwältigenden Mehrheit der Delegierten wurde diese alte Regelung nun endgültig aufgegeben. 

Der Bundesparteitag hat damit einen klaren Kurswechsel vollzogen. 

Unser Beitrag und unsere Haltung

Als Grünes Netzwerk Evidenzbasierte Politik haben wir diesen Schritt von Anfang unterstützt. Wir betonen ausdrücklich: Es geht nicht um ein Verbot – homöopathische und anthroposophische Behandlungen dürfen weiterhin privat erfolgen oder über Zusatzversicherungen abgedeckt werden. Der Beschluss betrifft ausschließlich die Erstattung durch die GKV.

Unser Ziel ist klar: Ein Gesundheitssystem, das sich konsequent an wissenschaftlicher Evidenz orientiert – damit Solidarität dort einsetzt, wo sie medizinisch sinnvoll ist.

Bedeutung und Ausblick

Mit dem Beschluss setzen Bündnis 90 / Die Grünen ein deutliches Signal: Die Kostenübernahme durch die GKV soll künftig an Wirksamkeit geknüpft sein.

Damit eröffnet sich die Chance auf eine solidarische, nachhaltigere und vernünftigere Gestaltung der Gesundheitsversorgung: Für uns ist dieser Beschluss ein großer Erfolg – und ein Aufbruch zu einer konsequent evidenzbasierten Gesundheitspolitik. Wir hoffen, dass er Nachahmer:innen findet – nicht nur bei Bündnis 90 / Die Grünen, sondern in der gesamten politischen Landschaft und eine kommende Bundesregierung unter Beteiligung von Bündnis 90 / Die Grünen dieses Thema angeht. 

Presseberichterstattung:

ZEIT: Grüne lehnen Homöopathie als Kassenleistung künftig ab

Spiegel: Bei der Homöopathie werden die Grünen munter

Handelsblatt Glosse: Warum die Grünen Globuli jetzt blöd finden

TAZ: Grüne sagen Nein zu Globuli und Co.

Stuttgarter Zeitung: Grüne verabschieden sich von der Homöopathie

Apotheke Adhoc: Homöopathie: Grüne lehnen Kassenleistung ab