Kurzzusammenfassung:
- Wir begrüßen die nun erzielte Einigung: Sie stärkt Nachhaltigkeit, Innovation und Landwirtschaft in Europa sowie das Vorsorgeprinzip als politisches Instrument der Vertrauensbildung in neue Technologien
- Im Sinne verantwortungsorientierter Politik werden wir uns weiterhin für die wissenschaftsbasierte Aufklärung zu NGT einsetzen
Als Grünes Netzwerk Evidenzbasierte Politik begrüßen wir die am 04.12.2025 erzielte Einigung im Trilog zu NGT Pflanzen in der Landwirtschaft. Wir freuen uns, dass sie den vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen Rechnung trägt und einen Einsatz bestimmter neuer genomischer Techniken in der Landwirtschaft ermöglichen wird. NGT-Pflanzen der Kategorie 1 – also solche, deren Genomveränderungen grundsätzlich auch durch konventionelle Züchtung oder natürliche Mutation denkbar wären – sollen künftig weitgehend wie Pflanzen aus klassischer Züchtung behandelt werden. Für größere Eingriffe, die z.B zu nicht-naturidentischen Veränderungen im Erbgut führen, sowie für Pflanzen mit Herbizidtoleranz oder Insektenresistenz gelten weiterhin die strengen Regeln des bisherigen Gentechnikrechts. Mit dieser Reform eröffnen sich dringend benötigte und sichere Möglichkeiten, unsere europäische Landwirtschaft resistenter gegenüber Klimastress zu machen und so langfristige Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Mit konventionellen Methoden wäre dies nicht in der gebotenen Geschwindigkeit erreichbar.
Gleichzeitig bestehen in der Bevölkerung nach wie vor Vorbehalte gegenüber diesen neuen Techniken. In dieser Situation ist es die Aufgabe von Politik, Menschen in ihrer Verunsicherung ernst zu nehmen und als kommunikatorische Mittlerin zwischen Wissenschaft und Bevölkerung zu agieren. Wir als Netzwerk werden weiterhin zur Erfüllung dieser wichtigen Aufgabe beitragen und uns für wissenschaftsbasierte Aufklärung zu diesen neuen Technologien einsetzen.
In diesem Zusammenhang ist vor allem der Hinweis darauf, dass die nun erzielte Einigung vollumfänglich dem EU Vorsorgeprinzip entspricht, von zentraler Bedeutung. Das EU Vorsorgeprinzip soll sicherstellen, dass bei erheblichen Unsicherheiten in der Datenlage zu neuen Technologien Vorsichtsmaßnahmen ergriffen werden. Diese Maßnahmen sollen eine Einführung solcher Technologien so lange verhindern, wie eine zuverlässige Risikoabschätzung aufgrund unzureichender Datenlage nicht möglich ist. Wenn umfangreiche Daten vorliegen, eine zuverlässige Risikoabschätzung also möglich ist, ist die Frage entscheidend, ob mögliche Restrisiken so schwerwiegend sein können, dass sie den Nutzen überwiegen, den diese Technologien für die Gesellschaft haben können. Für neue genomische Techniken in der Landwirtschaft haben zahlreiche Studien ergeben, dass sie für Mensch und Umwelt unbedenklich sind. Zugleich eröffnen sie dringend benötigte, auf konventionellen Wegen nicht zu erzielende Möglichkeiten, den Folgen des Klimawandels für die Landwirtschaft in gebotener Geschwindigkeit zu begegnen. Unter Berücksichtigung aller verfügbaren, nach wissenschaftlichen Standards durchgeführten Studien fällt die Risikoabschätzung dieser Techniken so eindeutig positiv aus, wie es im Kontext der Technikfolgenabschätzung nur selten der Fall ist.
Auch die Ausrichtung europäischer Technologiepolitik am Vorsorgeprinzip hat dazu beigetragen, dass neue genomische Techniken so rigoros beforscht und geprüft wurden. Zudem differenziert die nun erzielte Einigung auf EU-Ebene zwischen eindeutig unbedenklichen NGT-Eingriffen in pflanzliches Erbgut und solchen, bei denen das Vorsorgeprinzip wie bisher greift: Wie oben bereits erwähnt, bleiben Pflanzen mit Herbizidtoleranz oder Insektenresistenz sowie Eingriffe, die zu nicht-naturidentischen Veränderungen im Erbgut führen, genauso streng reguliert wie bisher. Die nun erzielte Einigung auf EU-Ebene stärkt also nicht nur Innovation und Landwirtschaft in der EU, sondern auch das Vorsorgeprinzip als politisches Instrument zur Vertrauensbildung in neue Technologien.
Weitere Links
Ausführlicher Beitrag des Netzwerks zum Thema Vorsorgeprinzip
Stellungsnahme unserer Bundestagsabgeordneten Andrea Lübcke zur Trilog-Einigung
